Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es derzeit auch auf unseren Friedhöfen Einschränkungen. Wir informieren Sie hier stets über alle aktuellen Entwicklungen.
Am 30.11.2020 ist die neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten. Nach Entscheidung der Stadt Duisburg sind hierdurch für den Betrieb auf den Friedhöfen folgenden Regeln zu beachten:
Für die Durchführung von Trauerfeiern stehen die Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen zur Verfügung. Um die Einhaltung des gebotenen Mindestabstands zwischen den Teilnehmenden zu erleichtern, wurde die Anzahl der Sitzplätze entsprechend reduziert. Je nach Größe der jeweiligen Trauerhalle ergibt sich hierdurch für die Anzahl der teilnehmenden Trauergäste eine entsprechende Begrenzung.
Wir bitten alle Trauergäste dringlich, als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus, die folgenden Hinweise bei Trauerfeiern auf Friedhöfen zu beachten: